Urteil 6B_887/2015 vom ; BGE-Publikation
Strafrecht
Wer einen leistungsstarken Drucker via Internet auf Rechnung bestellt, täuscht dem Verkäufer nicht arglistig vor, leistungsfähig und leistungswillig zu sein. Eine Bestrafung wegen Betrugs…
From the magazine SJZ-RSJ 9/2016 | S. 237-237 The following page is 237
Wer einen leistungsstarken Drucker via Internet auf Rechnung bestellt, täuscht dem Verkäufer nicht arglistig vor, leistungsfähig und leistungswillig zu sein. Eine Bestrafung wegen Betrugs…
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