Urteil 6B_827/2014 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Die Angehörigen einer verstorbenen geschädigten Person sind gestützt auf Art. 121 Abs. 1 StPO berechtigt, sich als Strafkläger am Strafverfahren zu beteiligen. Dabei müssen sie nicht…
From the magazine SJZ-RSJ 6/2016 | S. 158-159 The following page is 158
Die Angehörigen einer verstorbenen geschädigten Person sind gestützt auf Art. 121 Abs. 1 StPO berechtigt, sich als Strafkläger am Strafverfahren zu beteiligen. Dabei müssen sie nicht…
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