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From the magazine SJZ-RSJ 5/2016 | S. 131-131 The following page is 131

Urteil 6B_480/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Die Berufung ist ein reformatorisches Rechtsmittel, weshalb die damit anfechtbaren Urteile mit einem Dispositiv versehen sein müssen, das den Anforderungen von Art. 81 Abs. 4 StPO genügt.

[…]