Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 5/2016 | S. 129-129 The following page is 129

Urteil 6B_608/2015 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Ein Strafbefehl, gegen den Einsprache erhoben wurde, hat keine Urteilsqualität, weshalb kein erstinstanzliches Urteil vorliegt und die Frist der Verfolgungsverjährung weiterläuft.

Dr…

[…]