Urteil 6B_454/2015 vom ; BGE-Publikation
Strafrecht
Totschlag und Notwehrlage schliessen sich zwar nicht gegenseitig aus. Liegt die heftige Gemütsbewegung indes in der Aufregung oder Bestürzung über einen unrechtmässigen Angriff, plädiert…
From the magazine SJZ-RSJ 3/2016 | S. 76-77 The following page is 76
Totschlag und Notwehrlage schliessen sich zwar nicht gegenseitig aus. Liegt die heftige Gemütsbewegung indes in der Aufregung oder Bestürzung über einen unrechtmässigen Angriff, plädiert…
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