Urteil 5A_50/2015 vom ; keine BGE-Publikation
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Der Schuldner hat ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung des Konkursschlusses, weshalb das Bundesgericht seine Beschwerdelegitimation erstmals näher prüft…
From the magazine SJZ-RSJ 24/2015 | S. 612-613 The following page is 612
Der Schuldner hat ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung des Konkursschlusses, weshalb das Bundesgericht seine Beschwerdelegitimation erstmals näher prüft…
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