Urteil 6B_288/2015 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Der Grundsatz «in dubio pro reo“ kann sachlogisch erst zur Anwendung kommen, wenn alle aus Sicht des urteilenden Gerichts notwendigen Beweise erhoben wurden. Im Einzelfall kann es…
From the magazine SJZ-RSJ 24/2015 | S. 610-611 The following page is 610
Der Grundsatz «in dubio pro reo“ kann sachlogisch erst zur Anwendung kommen, wenn alle aus Sicht des urteilenden Gerichts notwendigen Beweise erhoben wurden. Im Einzelfall kann es…
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