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From the magazine SJZ-RSJ 24/2015 | S. 610-611 The following page is 610

Urteil 6B_288/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Der Grundsatz «in dubio pro reo“ kann sachlogisch erst zur Anwendung kommen, wenn alle aus Sicht des urteilenden Gerichts notwendigen Beweise erhoben wurden. Im Einzelfall kann es…

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