Urteil 6B_1021/2014 vom ; BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Es bleibt bei der Rechtsprechung, dass die Beschwerde das zulässige Rechtsmittel gegen selbständige nachträgliche Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO ist. Es läge am…
From the magazine SJZ-RSJ 22/2015 | S. 560-560 The following page is 560
Es bleibt bei der Rechtsprechung, dass die Beschwerde das zulässige Rechtsmittel gegen selbständige nachträgliche Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO ist. Es läge am…
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