Urteil 6B_192/2015 vom ; keine BGE-Publikation
Staats- und Verwaltungsrecht
Unterliegt ein Beschwerdeführer, weil ein Verfahrensfehler im Rechtsmittelverfahren geheilt werden konnte, ist dem in Beantwortung der in Art. 428 Abs. 1 StPO offen…
From the magazine SJZ-RSJ 22/2015 | S. 558-558 The following page is 558
Unterliegt ein Beschwerdeführer, weil ein Verfahrensfehler im Rechtsmittelverfahren geheilt werden konnte, ist dem in Beantwortung der in Art. 428 Abs. 1 StPO offen…
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