Urteil 6B_409/2015 vom ; keine BGE-Publikation
Strafrecht
Dem Autolenker kann im Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nicht eine Geschwindigkeit von 40 km/h zum Vorwurf gemacht werden, wenn diese sich im Ergebnis einzig wegen des Verhaltens des…
From the magazine SJZ-RSJ 15/2015 | S. 401-403 The following page is 401
Dem Autolenker kann im Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nicht eine Geschwindigkeit von 40 km/h zum Vorwurf gemacht werden, wenn diese sich im Ergebnis einzig wegen des Verhaltens des…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.