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From the magazine SJZ-RSJ 15/2015 | S. 399-399 The following page is 399

Urteil 5A_875/2014 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Staats- und Verwaltungsrecht

Fehlende Sprachkenntnis kann einen in der Person des Rechtssuchenden liegenden Grund darstellen, der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege verschafft. Bejaht wird der…

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