Urteil 5A_49/2015 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Nur weil ein Begehren im Ergebnis zu Recht abgewiesen wurde, folgt keineswegs, dass das gegen den Entscheid gerichtete Rechtsmittel aussichtslos war. Das gilt insbesondere, wenn es…
From the magazine SJZ-RSJ 14/2015 | S. 367-367 The following page is 367
Nur weil ein Begehren im Ergebnis zu Recht abgewiesen wurde, folgt keineswegs, dass das gegen den Entscheid gerichtete Rechtsmittel aussichtslos war. Das gilt insbesondere, wenn es…
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