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From the magazine SJZ-RSJ 14/2015 | S. 367-367 The following page is 367

Urteil 5A_49/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Nur weil ein Begehren im Ergebnis zu Recht abgewiesen wurde, folgt keineswegs, dass das gegen den Entscheid gerichtete Rechtsmittel aussichtslos war. Das gilt insbesondere, wenn es…

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