Urteil 6B_490/2014 vom ; BGE-Publikation
Strafrecht
Das Betreten eines gemäss Art. 699 Abs. 1 ZGB grundsätzlich zugänglichen Weges darf nicht deshalb untersagt werden, weil dieser über eine Parzelle führt bzw. an eine Fläche angrenzt, die…
From the magazine SJZ-RSJ 12/2015 | S. 318-318 The following page is 318
Das Betreten eines gemäss Art. 699 Abs. 1 ZGB grundsätzlich zugänglichen Weges darf nicht deshalb untersagt werden, weil dieser über eine Parzelle führt bzw. an eine Fläche angrenzt, die…
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