Urteil 6B_227/2014 vom ; BGE-Publikation
Strafrecht
Erweist sich eine Massnahme als zweck- und aussichtslos, hebt sie die Vollzugsbehörde auf. In einem zweiten Schritt entscheidet das Sachgericht über die Konsequenzen der Aufhebung, d.h…
From the magazine SJZ-RSJ 7/2015 | S. 186-187 The following page is 186
Erweist sich eine Massnahme als zweck- und aussichtslos, hebt sie die Vollzugsbehörde auf. In einem zweiten Schritt entscheidet das Sachgericht über die Konsequenzen der Aufhebung, d.h…
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