Urteil 1C_326/2014 vom ; keine BGE-Publikation
Staats- und Verwaltungsrecht
Im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Opferhilfe darf die Frage der Fahrlässigkeit nicht mit derjenigen des Verschuldens vermischt werden. Wer als Fussgänger schwer…
From the magazine SJZ-RSJ 7/2015 | S. 182-183 The following page is 182
Im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Opferhilfe darf die Frage der Fahrlässigkeit nicht mit derjenigen des Verschuldens vermischt werden. Wer als Fussgänger schwer…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.