Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 6/2015 | S. 161-162 The following page is 161

Urteil 6B_864/2014 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Strafrecht

Die Revision eines Strafbefehls kann in Betracht kommen wegen wichtiger Tatsachen oder Beweismitteln, die der Verurteilte im Zeitpunkt, als der Strafbefehl erging, nicht kannte die geltend…

[…]