Urteil 4A_367/2014 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Die in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur überraschenden Rechtsanwendung entwickelten Grundsätze lassen sich auch nicht analog auf die Beweiswürdigung anwenden.
From the magazine SJZ-RSJ 6/2015 | S. 156-156 The following page is 156
Die in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur überraschenden Rechtsanwendung entwickelten Grundsätze lassen sich auch nicht analog auf die Beweiswürdigung anwenden.
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.