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From the magazine SJZ-RSJ 5/2015 | S. 122-127 The following page is 122

Entwicklungen im Erbrecht / Le point sur le droit successoral

I. Gesetzgebung / Allgemeines

Erbrecht und Sterben sind in Planung und Nachlassabwicklung untrennbar verflochten; wirtschaftliche Interessen einerseits und «das Einmalige» des Todes verschränken sich deshalb manchmal ganz eigenartig und weit über die Art. 457 ff. ZGB hinaus: Aktuell stehen fiskalische Begehrlichkeiten im Vordergrund1, über die 2015 abzustimmen ist, wobei die für Unternehmensnachlässe vorgesehene Privilegierung gerade eben vom deutschen Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig taxiert worden ist.2 Aus Sicht der Öffentlichkeit war wohl der Nachlass Gurlitt das auffälligste erbrechtliche Ereignis der Berichtsperiode.3 Er zeigt exemplarisch die Bedeutung erbrechtlicher Tradition als Aspekt historischer Überlieferung, die lebenslange Last von Biografie und Nachlass für den Erben ... aber wohl auch, dass eine in vielfacher Hinsicht derart folgerichtige Lösung, wie Gurlitt sie zwar spät, aber zweckmässig getroffen hatte, mit seiner Lebenslinie korreliert und damit …

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