Urteil 5A_630/2014 vom ; keine BGE-Publikation
Verfahrensrecht
Der Richter hat der nicht anwaltlich vertretenen Partei aufgrund von Art. 97 ZPO wenigstens die Bemessungsgrundlagen zur Kenntnis zu bringen, nach denen sich die Parteientschädigung…
From the magazine SJZ-RSJ 3/2015 | S. 72-73 The following page is 72
Der Richter hat der nicht anwaltlich vertretenen Partei aufgrund von Art. 97 ZPO wenigstens die Bemessungsgrundlagen zur Kenntnis zu bringen, nach denen sich die Parteientschädigung…
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