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From the magazine SJZ-RSJ 1/2015 | S. 20-22 The following page is 20

Urteil 4A_319/2014 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Obligationenrecht

Wer um eine aktienrechtliche Sonderprüfung ersucht, hat die Voraussetzung, dass vorgängig an der Generalversammlung das Auskunfts- oder Einsichtsrecht ausgeübt wurde, nicht bloss…

[…]