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Suchhilfe

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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

Suche mit Operatoren

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" --> findet genau diesen Satzteil.
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für unentgeltliche Rechtspflege

85 Ergebnisse gefunden

Rechtsprechung

Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichterin im Familienrecht, Entscheid FE.2022.2-4-EZE2 vom 19. August 2022

Art. 288 Abs. 1 aZPO-SG; Art. 123 Abs. 1 ZPO. Nachzahlungsverfügung gegen die Erben derjenigen Person, der die unentgeltliche Rechtspflege gewährt worden war. Die Erben einer Person, der die…
Rechtsprechung

Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid KES.2021.15-EZE2 vom 18. Januar 2022

Art. 149 ZPO. Wiederherstellung einer Frist. Gegen den Entscheid der (Nicht-)Wiederherstellung einer Frist ist auch dann ein Rechtsmittel einzuräumen, wenn innert der verpassten Frist ein Gesuch um…
Berufspraxis

Kosten der Kindesverfahrensvertretung vor der KESB und den Rechtsmittelinstanzen

Wird dem Kind in einem Kindesschutzverfahren eine Verfahrensvertretung bestellt, entstehen dadurch Kosten. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie diese Kosten zu liquidieren sind. Dabei wird zwischen der unentgeltlichen Rechtspflege und der notwendigen Verteidigung unterschieden. Der Autor kommt zum Schluss, dass bestellte Verfahrensvertretende bei gegebenen Voraussetzungen zusätzlich beim iudex…
Entwicklungen

Entwicklungen im Strafprozessrecht / Le point sur le droit de la procédure pénale

Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus, in Kraft getreten am 1.7.2018 (AS 2018 2343); Teilrevision des Militärstrafprozesses, in Kraft getreten am 1.1.2019 (AS 2018 3911); BG über den Datenschutz im Rahmen der Anwendung des Schengen-Besitzstands in Strafsachen, in Kraft getreten am 1.3.2019 (AS 2019 639)
Prof. Dr. iur. Sarah Summers, Elena Biaggini MLaw, LL.M.
SJZ-RSJ 16-17/2019 | S. 524
Leitartikel

Behördliche Mitwirkung beim Erbgang – Mechanik eines ­«eigenartigen» Verfahrens

Die Autoren stellen das Verfahren vor dem Einzelgericht Erbschaftssachen im Kanton Zürich dar, welches sich als Geschäft behördlicher Mitwirkung am Erbgang mit der Nachlassabwicklung befasst. Sie zeigen systematische Gemeinsamkeiten trotz der Vielfalt und der Eigenheiten der zu treffenden Vorkehren auf. Die Mitwirkung beim Erbgang ist dogmatisch vom mate­riellrechtlichen Entscheid abzugrenzen…
lic. iur. Thomas Engler, Prof. Dr. Ingrid Jent-Sørensen
SJZ-RSJ 18/2017 | S. 421