Direkt zum Inhalt
Suchhilfe

Suchhilfe

Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

Suche mit Operatoren

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" --> findet genau diesen Satzteil.
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Procédure

63 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
2022
Entwicklungen

Entwicklungen im Strafprozessrecht | Le point sur le droit de la procédure pénale

Änderung der Art. 24 (Sachüberschrift und Abs. 1), Art. 172 Abs. 2 lit. b Ziff. 3, Art. 269 Abs. 2 lit. a und n sowie Art. 286 Abs. 2 lit. a und l StPO1 aufgrund des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen…
Prof. Dr. iur. Sarah Summers, Michael Weber MLaw
SJZ-RSJ 16-17/2022 | S. 813
Entwicklungen

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Die Revision der ZPO1 mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung» ist in der parlamentarischen Beratung; die Beratung durch den Ständerat als Erstrat erfolgte in der Sommersession 20212; die Beratung durch den Nationalrat wird für die Frühjahrsession 2022 erwartet.
Berufspraxis

L’évolution du système de règlement des litiges internationaux de la FIFA en matière de droit du travail: de la Chambre de Résolution des Litiges vers le Tribunal du Football

Die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten der FIFA, die basierend auf dem Grundsatz der paritätischen Vertretung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden geschaffen wurde, ist eine Institution, die im professionellen und internationalen Fussballsektor zunehmend an Bedeutung gewinnt. Im Oktober 2021 wurde die Kammer Teil des neuen FIFA-Fussballgerichts, das das System der aussergerichtlichen…
Berufspraxis

Busse auf Verdacht?

Das OGB-Verfahren ist schnell, einfach und rechtsstaatlich fragwürdig. Es vermag seine Vorteile nur in engen Grenzen auszuspielen. Ein späterer Spurwechsel zu den StPO-Verfahren ist nicht immer geeignet, die fehlenden Verfahrensgarantien zu kompensieren oder die Verfahrensintegrität nachträglich herzustellen. Letztlich zeitigt das ordentliche Verfahren Vorwirkungen – nur so lassen sich tragende…
Dr. iur. Reto Patrick Müller
SJZ-RSJ 20/2022 | S. 984
Leitartikel

Mündlich oder schriftlich? – Die Justiziabilität des Anspruchs auf mündliche Verhandlung im Zivilprozess unter dem Einfluss der EMRK

Der Beitrag beleuchtet den Anspruch auf mündliche Verhandlung gemäss Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), seine Konkretisierung durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Auswirkungen auf das schweizerische Zivilprozessrecht. Dabei werden die verschiedenen Arten des Zivilprozesses untersucht, im Schwerpunkt das Summarverfahren und…
Leitartikel

Die Ausnahme vom Dispositionsgrundsatz im Zivilprozess

Im Zivilprozess gilt grundsätzlich die Dispositionsmaxime. Die Ausnahme dazu, der Offizialgrundsatz, kommt nur ausnahmsweise zur Anwendung. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diesen zivilprozessualen Ausnahmefall, indem er insbesondere darlegt, was er für das Zivilverfahren bedeutet und wann und wie er beachtet werden muss. Besondere Bedeutung erlangt in diesem Kontext das Interesse Dritter sowie…
Prof. Dr. iur. Beat Brändli
SJZ-RSJ 21/2022 | S. 1007
Rechtsprechung

Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid FS.2020.15-EZE2 vom 29. Oktober 2020

Art. 273 ZPO. Durchführung einer Hauptverhandlung im Eheschutzverfahren. Bei summarischen Eheschutzsachen ist eine mündliche Verhandlung grundsätzlich unverzichtbar. Der fehlende Antrag oder die nach…
Leitartikel

Das Verbot des Überraschungsentscheids im schweizerischen Prozessrecht

Ein Überraschungsentscheid liegt vor, wenn das Gericht seinen Entscheid auf eine Sachverhaltsfeststellung stützt oder mit einer Rechtsnorm begründet, die im bisherigen Verfahren nicht herangezogen wurde, auf die sich die Parteien nicht berufen haben und mit deren Erheblichkeit im konkreten Fall sie nicht rechnen konnten. Dieser Beitrag verortet den Überraschungsentscheid in der schweizerischen…
Dr. iur. Arthur Brunner, Dr. iur. Marco Zollinger
SJZ-RSJ 22/2022 | S. 1077