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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

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Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
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Suchergebnisse für Novenrecht

29 Ergebnisse gefunden

Leitartikel

Replikrecht, Novenrecht und Aktenschluss – endloser Weg zur Spruchreife?

Der Autor widmet sich den sich widersprechenden zivilprozessualen Verfahrensmaximen der Gewährung des rechtlichen Gehörs und der Prozessökonomie sowie den Regelungen zu den schriftlichen Parteivorträgen, die darauf angelegt sind, die widersprüchliche Zielsetzung auszugleichen. Dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs komme im Rahmen des Replikrechts grosse Bedeutung zu, de lege lata fehle es jedoch…
Berufspraxis

Bestreitungen von «Dupliknoven»

Bestreitungen von in der Duplik zum ersten Mal vorgebrachten Tatsachenbehauptungen (sog. Dupliknoven) dürfen nur unter den strengen Voraussetzungen des Novenrechts von Art. 229 ZPO berücksichtigt werden. Davon abzugrenzen sind Äusserungen im Rahmen des sog. unbedingten Replikrechts, die bis zur Urteilsfällung jederzeit möglich sind.
Dr. iur. Meinrad Vetter LL.M., Michaela Sprenger MLaw
SJZ-RSJ 22/2022 | S. 1110
Berufspraxis

Parteivorbringen in den einzelnen Verfahrensabschnitten des ordentlichen, erstinstanzlichen Zivilverfahrens

Im vorliegenden Beitrag wird anhand eines ordentlichen, erstinstanzlichen Zivilverfahrens unter Anwendung der Dispositions- und Verhandlungsmaxime aufgezeigt, in welchen Verfahrensabschnitten die Parteien Tatsäch­liches und Rechtliches vorbringen können. Davor werden die notwendigen Grundlagen kurz erörtert.
Leitartikel

Das Verbot des Überraschungsentscheids im schweizerischen Prozessrecht

Ein Überraschungsentscheid liegt vor, wenn das Gericht seinen Entscheid auf eine Sachverhaltsfeststellung stützt oder mit einer Rechtsnorm begründet, die im bisherigen Verfahren nicht herangezogen wurde, auf die sich die Parteien nicht berufen haben und mit deren Erheblichkeit im konkreten Fall sie nicht rechnen konnten. Dieser Beitrag verortet den Überraschungsentscheid in der schweizerischen…
Dr. iur. Arthur Brunner, Dr. iur. Marco Zollinger
SJZ-RSJ 22/2022 | S. 1077
Entwicklungen

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht / Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Die Urheberrechtsrevision befindet sich auf der Zielgeraden. National- und Ständerat haben die Vorlage bereits einmal diskutiert. Es ist zu erwarten, dass der Nationalrat im Herbst 2019 die letzten, eher unbedeutenden Differenzen bereinigt. Eine wesentliche Änderung ist, dass die Werkeigenschaft für Fotografien fingiert wird, auch wenn den Bildern kein Werkcharakter zukommt; allerdings sind…
Entwicklungen

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Am 20. Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft1 zur Änderung der ZPO mit dem Untert­itel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung». So sollen die heute häufig als faktische Zugangsschranke empfundenen Gerichtskostenvorschüsse grundsätzlich halbiert werden, d.h., dass bei Prozesseinleitung von der klagenden Partei, Ausnahmen vorbehalten, maximal die Hälfte…
Entwicklungen

Entwicklungen im Zivilprozessrecht und in der Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Am 17. März 2023 fand die Schlussabstimmung der beiden Räte zur ZPO-Revision mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung» statt.2 Am 6. September 2023 beschloss der Bundesrat, die Änderung der ZPO auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.3
Entwicklungen

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit / Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Am 17. Oktober 2014 lief die vom Bundesrat am 25. Juni 2014 eröffnete Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) ab1. Diese Vorlagen sehen u.a. diverse Formen kollektiver Rechtsdurchsetzung (Verbandsklage und Gruppenvergleichsverfahren), die Stärkung der Ombudsstelle sowie alternativ die Einführung einer…
Entwicklungen

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht / Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Ausschreibung der Erweiterung des Bahnhofs Stadelhofen hat sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen öffentlichem und Urheberrecht gestellt. Gegen diese Ausschreibung hat der Architekt des bestehenden Bahnhofs Beschwerde geführt, weil jeder Bewerber bzw. jedes Projekt, das die Vorgaben der Ausschreibung erfülle, zwangsläufig die…
Entwicklungen

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Die Revision der ZPO1 mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung» ist in der parlamentarischen Beratung; die Beratung durch den Ständerat als Erstrat erfolgte in der Sommersession 20212; die Beratung durch den Nationalrat wird für die Frühjahrsession 2022 erwartet.
Entwicklungen

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit / Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Unter dem leicht irreführenden Titel «Änderungen des SchKG» hat die Bundesversammlung am 25. September 2015 diverse Änderungen auch der ZPO1 beschlossen.2 Gemäss der Botschaft3 sind die Anpassungen allerdings rein redaktionell, ohne dass inhaltliche Änderungen beabsichtigt wären.
Leitartikel

Die Revision der ZPO vom 17. März 2023

Der vorliegende Beitrag stellt in knapper und prägnanter Form sämtliche rund 80 Ände­rungen der Zivilprozessordnung (ZPO) dar, welche vom Parlament am 17. März 2023 verabschiedet wurden und voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten werden. Zugleich wird zu ersten wichtigen Auslegungsfragen Stellung genommen. Der Beitrag ist ein must read für Anwälte und Anwältinnen, für Gerichtspersonen,…
Prof. Dr. iur. Daniel Staehlin, Florence von Mutzenbecher MLaw
SJZ-RSJ 16-17/2023 | S. 815
Entwicklungen

Entwicklungen im Verwaltungsrecht / Le point sur le droit administratif

Einen Entscheid über die Kompetenz der Interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hat das Bundesgericht zum Anlass genommen, sich in allgemeiner Weise zur Gesetzesauslegung zu äussern. Das Bundesgericht bekennt sich weiterhin zu einem «pragmatischen Methodenpluralismus», bei dem keinem der einzelnen Auslegungselemente ein bestimmter Vorrang zukommt (BGE 141 II 262 ff.).1 Man spürt…
Entwicklungen

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Die Revision der Zivilprozessordnung (ZPO)1 mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung»2 soll punktuelle Anpassungen bringen. Insbesondere sollen die Gerichtskostenvorschüsse halbiert (Art. 98 E-ZPO) und der Einsatz elektronischer Instrumente zur Ton- und Bildübertragung geregelt werden (Art. 141 E-ZPO). In der parlamentarischen Beratung stark debattiert…
Leitartikel

Mündlich oder schriftlich? – Die Justiziabilität des Anspruchs auf mündliche Verhandlung im Zivilprozess unter dem Einfluss der EMRK

Der Beitrag beleuchtet den Anspruch auf mündliche Verhandlung gemäss Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), seine Konkretisierung durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Auswirkungen auf das schweizerische Zivilprozessrecht. Dabei werden die verschiedenen Arten des Zivilprozesses untersucht, im Schwerpunkt das Summarverfahren und…
Leitartikel

Instruktionsverhandlung und Aktenschluss

Eine Instruktionsverhandlung führt im ordentlichen Verfahren nur dann zum Aktenschluss, wenn sich die Parteien darin ein zweites Mal unbeschränkt zur Sache äussern konnten, d.h. unbeschränkt Tatsachen behaupten und Beweismittel vorbringen bzw. beantragen konnten. Damit die Parteien wissen, ob dies der Fall sein wird, sollte der Instruktionsrichter in der Vorladung bzw. in der separaten…
Dr. Meinrad Vetter LL.M., Andreas Schneuwly M.A. HSG in Law and Economics
SJZ-RSJ 7/2018 | S. 157