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Suchhilfe

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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

Suche mit Operatoren

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" --> findet genau diesen Satzteil.
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Ivo Schwander

8 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
2023
Berufspraxis

Kunstrecht: Verträge und Haftung

Kunstwerke, Antiquitäten und andere rare Sammlerobjekte sind während ihres gesamten Lebenszyklus Gegenstand ganz unterschiedlicher Verträge: Sie werden versteigert, gekauft, ausgeliehen, begutachtet, restauriert, transportiert, eingelagert und vieles mehr. Bei all diesen Verträgen kann es zu Leistungsstörungen kommen und damit zur Frage: Wer haftet und was sind die Voraussetzungen für eine…
Dr. iur. Annatina Menn
SJZ-RSJ 9/2023 | S. 499
Entwicklungen

Le point sur la partie générale du droit des obligations | Entwicklungen im Obligationenrecht, Allgemeiner Teil

Comme pour la précédente chronique1, nous relevons ici les nouveautés essentielles intervenues en partie générale du droit des obligations de février 2022 à janvier 2023, à l’exclusion de la responsabilité civile qui fait l’objet d’une chronique spécifique2.
Entwicklungen

Entwicklungen im Erbrecht | Le point sur le droit successoral

Seit dem 1. Januar 2023 leben wir im Zeitalter des (angeblich) «neuen» Erbrechts. Neu ist weniger, als man meinen könnte: Das gesetzliche Erbrecht bleibt unverändert. Immerhin gibt es keinen Elternpflichtteil mehr, und der Nachkommenpflichtteil ist auf die Hälfte (statt drei Vierteln) der gesetzlichen Quote reduziert; die nutzniessungsmässige Ehegattenbegünstigung kann damit aus der Hälfte zu…
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, Dr. iur. Annina Meyer-Vögeli
SJZ-RSJ 5/2023 | S. 257
Berufspraxis

Die mietrechtliche Ausweisung

Die Ausweisung gilt als Paradebeispiel für den Rechtsschutz in klaren Fällen. In der Praxis bestehen gerade für Vermieterinnen und Vermieter diverse prozessuale, materiell-rechtliche und tatsächliche Stolpersteine. Mieterinnen und Mieter haben es indes aus einer dogmatischen Perspektive einfacher: Sind sie einmal mit dem Verfahren konfrontiert, kann sich ihre rechtliche Ausgangslage eigentlich…
lic. iur. Lukas Frese
SJZ-RSJ 3/2023 | S. 165
Leitartikel

Verhaltenspflichten bei Finanz­dienst­leistungen im Aufsichts- und Zivilrecht

Der vorliegende Beitrag beleuchtet die sich aus dem Zivil- und Aufsichtsrecht ergebenden Verhaltenspflichten für Finanzdienstleister und deren Umsetzung in der Praxis. Dabei werden diese Aspekte insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Kundenschutzes analysiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass trotz substanzieller materiellrechtlicher Verhaltenspflichten aufgrund von deren Umsetzung durch ausufernde…
Prof. Dr. iur. Thomas Werlen LL.M., Dusan Ivanovic M.A. HSG in Law, Luca Bartolomei M.A. HSG in Law
SJZ-RSJ 10/2023 | S. 519
Berufspraxis

Die Durchsetzung von Fremdwährungsforderungen

Eine Klage auf Erfüllung einer Forderung in Fremdwährung hat nur Erfolg, wenn der Betrag in der geschuldeten Fremdwährung eingefordert wird. Obwohl eine fälschlicherweise auf Schweizer Franken lautende Klage abgewiesen wird, unterbricht diese dennoch die Verjährung der Fremdwährungsforderung. Ebenfalls möglich ist die Verrechnung von Fremdwährungsforderungen mit Forderungen lautend auf Schweizer…
Dr. iur. Meinrad Vetter, Anna Züst MLaw
SJZ-RSJ 12/2023 | S. 663
Berufspraxis

Das Verweigerungsrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines unternehmensinternen Rechtsdienstes im Zivilprozess (Art. 167a nZPO)

Nach bisherigem Recht kommen die besonderen strafrechtlichen Geheimnispflichten und daran anknüpfend die beweisrechtlichen besonderen Mitwirkungsverweigerungsrechte lediglich registrierten Anwältinnen und Anwälten zu. Art. 167a nZPO sieht für unternehmensinterne Rechtsdienste neu eine Ausnahme von der Mitwirkungspflicht vor. Mit der Einführung des «Legal Privilege» für In-House Counsel in der…
Leitartikel

La mise en œuvre des droits et obligations découlant des conventions d’actionnaires

Aufgrund des Prinzips der Relativität der Verträge, insbesondere im Verhältnis zum Gesellschaftsrecht, besteht die Gefahr, dass Aktionärsbindungen von den Parteien umgangen werden. Ziel des vorliegenden Beitrages ist es, die den Aktionären zur Verfügung stehenden Mittel zu prüfen, um die Durchsetzbarkeit ihrer Aktionärsbindungen zu verbessern.