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Suchhilfe

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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

Suche mit Operatoren

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" --> findet genau diesen Satzteil.
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Erbrecht

14 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
Sachenrecht
Leitartikel

Nachhaltige Geschäfts­führung durch Bindung der Aktionäre?

Die Autoren widmen sich der Frage, ob Loyalitätsaktien den I­nteressenkonflikt zwischen Aktionären mit kurzfristigen Gewinnoptimierungsabsichten und Gesellschaften, die ein langfristiges Engagement der Aktionäre bevorzugen, zu entschärfen vermögen. Sie prüfen, welche einer Loyalitätsaktie inhärenten Anreize mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar sind, und analysieren Spannungsfelder,…
Dr. iur. Herbert Wohlmann, Michael Zeller MLaw
SJZ-RSJ 10/2017 | S. 229
Entwicklungen

Entwicklungen im schweizerischen internationalen Privatrecht / Le point sur le droit international privé

Nach der am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Revision des ZGB erklärt Art. 296 Abs. 2 ZGB die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zum Regelfall.1 In diesem Zusammenhang wurde auch Art. 63 Abs. 1 IPRG geändert. Danach sind die für Klagen auf Scheidung oder Trennung zuständigen schweizerischen Gerichte auch für die Regelung der Nebenfolgen – zu denen auch die elterliche…
Berufspraxis

Das Ehepaar als Eigentümer des Eigenheims

Wenn ein Ehepaar ein Eigenheim erwerben will, stellt sich die Frage, in welchem Rechtsverhältnis der Grundbucheintrag erfolgen soll. In diesem Beitrag werden die zwei gängigen Modelle (Miteigentum und einfache Gesellschaft) und ihre Wirkungen aufgezeigt, mit einem Exkurs zum Güterstand der Gütergemeinschaft.
Dr. iur. Mascha Santschi Kallay, Prof. em. Dr. iur. Roland Pfäffli
SJZ-RSJ 1/2024 | S. 48
Literatur

ZGB OR

Seit der Inkraftsetzung des Zivilgesetzbuchs (1912) erscheinen alle zwei Jahre jeweils zum Semesterbeginn im Herbst die bewährten Textausgaben von «Gauch/Stöckli» zum ZGB und OR. Im September 2022…
Prof. Dr. iur. Roland Pfäffli
SJZ-RSJ 23/2022 | S. 1178
Entwicklungen

Le point sur la partie spéciale du droit des obligations / Entwicklungen im Obligationenrecht, Besonderer Teil

Comme l’année passée1, la présente chronique fait le point sur les développements en droit des contrats entre mars 2018 et mars 20192. Cette chronique ne concerne pas les nouveautés en droit des contrats de travail, d’assurance et de bail, présentées séparément. Elle a pour objet les révisions et les projets législatifs (I.), la jurisprudence (II.) et les nouveautés doctrinales (III.).
Entwicklungen

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht | Le point sur les droits réels et le droit foncier

Am 9. Juni 2015 reichte Nationalrat Feller (FDP/VD) die Motion Nr. 15.3531 mit folgendem Wortlaut ein: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Bedingungen zu lockern, unter denen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von unrechtmässig besetzten Liegenschaften gemäss Art. 926 des Zivilgesetzbuches (ZGB) ihres Eigentums wieder bemächtigen dürfen, insbesondere die Fristen.»1
Entwicklungen

Entwicklungen im Sachen­recht und Bodenrecht / Le point sur les droits réels et le droit foncier

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) ist am 1.1.1985 in Kraft getreten. Der Bundesrat wollte das Gesetz durch die Revision modernisieren. So sollte der Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, bewilligungspflichtig werden. Weiter…
Entwicklungen

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht | Le point sur les droits réels et le droit foncier

Am 18. September 2019 hat Nationalrat Karl Vogler (CVP/OW) die Motion Nr. 19.4059 eingereicht,1 wonach der Bundesrat beauftragt wurde, einen Aktionsplan «Digitalisierung des geologischen Untergrunds» zur Sicherung zukünftiger Investitionen für unterirdische Infrastrukturen, für die Gewinnung von Georessourcen und für die Lagerung von Abfällen zu erstellen. Die Motion wurde sowohl vom Nationalrat…
Entwicklungen

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht | Le point sur les droits réels et le droit foncier

Am 9. Juni 2015 hat Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) die Motion Nr. 15.3531 mit folgendem Wortlaut eingereicht: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Bedingungen zu lockern, unter denen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von unrechtmässig besetzten Liegenschaften gemäss Art. 926 des Zivilgesetzbuches (ZGB) ihres Eigentums wieder bemächtigen dürfen, insbesondere die Fristen.»1