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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

Suche mit Operatoren

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" --> findet genau diesen Satzteil.
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Berufung

31 Ergebnisse gefunden

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2016
Entwicklungen

Entwicklungen im Strafprozessrecht / Le point sur le droit de la procédure pénale

Bei Delikten zum Nachteil einer Erbengemeinschaft steht nach BGE 141 IV 380 jedem Erben das Recht zu, Strafantrag zu stellen und sich damit als Strafkläger zu konstituieren sowie ohne Mitwirkung der übrigen Erben Rechtsmittel zu ergreifen (s.a. BGer v. 19.11.2015, 6B_309/2015 sowie BGer v. 8.10.2015, 6B_116/2015 und v. 23.6.2015, 1B_9/2015).

Prof. Dr. Andreas Donatsch, lic. iur. Irene Arnold
SJZ-RSJ 16-17/2016 | S. 403
Rechtsprechung

Zürich, Obergericht, II. Zivilkammer (LF 150071-O/U) 26. Januar 2016

1. Dem Gesuchsgegner wird befohlen, der Gesuchstellerin Zutritt zum Mietobjekt (Gewerbehaus «...», Büroetagen im 2. OG, linke und rechte Seite) zu gewähren, damit die Gesuchstellerin über sämtliche in ihrem Eigentum stehenden und sich im Mietobjekt befindlichen Gegenstände verfügen kann – unter Androhung der Bestrafung mit Haft und Busse wegen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung nach Art. 292 StGB im Zuwiderhandlungsfalle.

Leitartikel

Das andere Gericht ist zuständig – oder doch nicht

Der Autor analysiert die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu negativen Kompetenzkonflikten und stellt diese Handhabung der in der Lehre vorgeschlagenen Lösung gegenüber. Er beleuchtet beide Wege kritisch und präsentiert eine Kombination der Vorgehensweisen. Gegen negative Unzuständigkeitsentscheide seien Rechtsmittel zu ergreifen, um bereits das Entstehen negativer Kompetenzkonflikte zu…
PD Dr. iur. Miguel Sogo LL.M.
SJZ-RSJ 23/2016 | S. 537
Leitartikel

Ombudsverfahren und Datenschutz

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Ombudsperson darauf angewiesen, nicht nur Einsicht in Akten eines Beschwerdeführers, sondern auch in jene Dritter zu erhalten. Die Autoren gehen der Frage nach, ob die Weigerung einer Behörde, gestützt auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich, Einsicht in Akten Dritter zu gewähren, rechtmässig ist. Im Weiteren zeigen sie auf,…
Prof. Dr. Tobias Jaag LL.M., Dr. Markus Rüssli LL.M.
SJZ-RSJ 4/2016 | S. 89