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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

Suche mit Operatoren

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" --> findet genau diesen Satzteil.
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für öffentliche Verwaltung

31 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
Zivilprozessrecht

Der Anspruch auf öffentliche Verhandlung

Gemäss Art. 30 Abs. 3 BV sind Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen unter Vorbehalt gesetzlicher Ausnahmen öffentlich. Diese Bestimmung knüpft an Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 14 Ziff. 1 UNO-Pakt II an1, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage…
lic. iur. Christian Huber
SJZ-RSJ 11/2018 | S. 279
Entwicklungen

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht / Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Im Berichtszeitraum stand erneut die Aktienrechtsrevision im Mittelpunkt. Nach dem Beschluss des NR im Juni 2018 ging das Geschäft an die RK-SR, die am 7.11.2018 weitreichende Änderungen vorschlug. Diese stiessen auf breiten Widerstand und veranlassten SR Noser, einen Nichteintretensantrag zu stellen. Der SR lehnte diesen am 11.12.2018 mit 23:20 Stimmen ab und wies die Vorlage zur Überarbeitung…
Leitartikel

Mündlich oder schriftlich? – Die Justiziabilität des Anspruchs auf mündliche Verhandlung im Zivilprozess unter dem Einfluss der EMRK

Der Beitrag beleuchtet den Anspruch auf mündliche Verhandlung gemäss Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), seine Konkretisierung durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Auswirkungen auf das schweizerische Zivilprozessrecht. Dabei werden die verschiedenen Arten des Zivilprozesses untersucht, im Schwerpunkt das Summarverfahren und…
Entwicklungen

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Das Handelsgericht Zürich entschied, dass journalistische Beiträge urheberrechtlich geschützt sind, wenn ihnen Selektions- und Anordnungsentscheidungen zugrunde liegen und sie sich nicht in der Wiedergabe von Tagesaktualitäten erschöpfen.1 Ebenfalls zu den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen, allerdings im Bereich der angewandten Kunst, hat sich das Bundesgericht geäussert. Die Anforderungen,…
Entwicklungen

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht | Le point sur les droits réels et le droit foncier

Am 9. Juni 2015 hat Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) die Motion Nr. 15.3531 mit folgendem Wortlaut eingereicht: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Bedingungen zu lockern, unter denen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von unrechtmässig besetzten Liegenschaften gemäss Art. 926 des Zivilgesetzbuches (ZGB) ihres Eigentums wieder bemächtigen dürfen, insbesondere die Fristen.»1
Entwicklungen

Entwicklungen im Erbrecht / Le point sur le droit successoral

Die beträchtliche Skepsis gegenüber dem bundesrätlichen Vorentwurf vom 4. März 2016 hat zu einem gewissen ­Innehalten, einer prise de conscience geführt, deren Ergebnisse abzuwarten sind; wann und in welchem Umfang (häppchenweise Revisionszuckungen oder Gesamtbetrachtung) eine Botschaft folgt (und ob deren Schwerpunkte noch mit der Motion Gutzwiller kompatibel sein werden), ist momentan offen.
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, Annina Vögeli MLaw
SJZ-RSJ 5/2018 | S. 115
Leitartikel

Das Verbot des Überraschungsentscheids im schweizerischen Prozessrecht

Ein Überraschungsentscheid liegt vor, wenn das Gericht seinen Entscheid auf eine Sachverhaltsfeststellung stützt oder mit einer Rechtsnorm begründet, die im bisherigen Verfahren nicht herangezogen wurde, auf die sich die Parteien nicht berufen haben und mit deren Erheblichkeit im konkreten Fall sie nicht rechnen konnten. Dieser Beitrag verortet den Überraschungsentscheid in der schweizerischen…
Dr. iur. Arthur Brunner, Dr. iur. Marco Zollinger
SJZ-RSJ 22/2022 | S. 1077
Entwicklungen

Entwicklungen im Erbrecht / Le point sur le droit successoral

(1) Endlich (erstmals wurde in SJZ 2011 105 berichtet) liegt eine bundesrätliche Botschaft zur Erbrechtsrevision im Anschluss an die Motion Gutzwiller vor (BBl 2018 5813 ff.): In einer ersten «politischen» Phase (eine zweite «technische» ist unbestimmt angekündigt und könnte beim Scheitern der «politischen» sinnlos verzögert werden) soll in der gesetzlichen Erbfolge (ohne Testament) nichts…
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, Dr. iur. Annina Vögeli
SJZ-RSJ 5/2019 | S. 143
Leitartikel

Die Nachzahlungspflicht gemäss Art. 123 ZPO

Mit der unentgeltlichen Rechtspflege wird einer bedürftigen Partei, die einen Prozess aus Kostengründen nicht führen könnte, die Inanspruchnahme der Gerichte ermöglicht. Das Bundesrecht verpflichtet die Partei allerdings zur Rückzahlung, sobald diese dazu in der Lage ist. Die organisatorische und ­verfahrensrechtliche Regelung, Rückzahlungen zu erwirken, ist Sache der Kantone. Die Autoren…
Prof. Dr. iur. Ingrid Jent-Sørensen, Pietro Weber MLaw
SJZ-RSJ 20/2018 | S. 465