UNO-Empfehlungen zur Menschenrechtssituation in der Schweiz
Der UNO-Menschenrechtsrat hat im Rahmen der vierten Allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Die Schweiz wird von der internationalen Gemeinschaft als Gaststaat mit einem klaren Menschenrechtsprofil wahrgenommen. Das Peer-Review-Verfahren ist eines der bedeutendsten Instrumente des UNO-Menschenrechtsrats zur weltweiten Beobachtung. Von den insgesamt 317 Empfehlungen hat der Bundesrat 209 angenommen, besonders in den Bereichen Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, bessere Vertretung von Frauen in Entscheidungspositionen, Verstärkung der Massnahmen gegen Hassreden und Diskriminierung und Einbezug von Menschen mit Behinderungen. Die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen ist Aufgabe des Bundes und der Kantone im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs.