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From the magazine SJZ-RSJ 5/2023 | S. 271-279 The following page is 271

Entwicklungen im schweizerischen internationalen Privatrecht | Le point sur le droit international privé

Berichtszeitraum November 2021 bis Oktober 2022

I. Neue Gesetze, Staatsverträge und Gesetzesentwürfe

A. Internationales Eherecht

Die mit der Annahme der Vorlage «Ehe für alle»1 verbundene Revision des dritten Kapitels des IPRG2 ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.3 Die Bestimmungen des internationalen Eherechts sind nunmehr auch auf gleichgeschlechtliche Ehepaare anzuwenden. Dementsprechend wurde Art. 45 Abs. 3 IPRG ersatzlos gestrichen, wonach «eine im Ausland gültig geschlossene Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts […] in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt [wird]».

Obwohl in der Schweiz seit dem 1. Juli 2022 keine eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können, behält das IPRG das bisherige Kapitel 3a in angepasster Form bei, da nicht alle Staaten ihr Eherecht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben. Um Lücken in der Zuständigkeit, im anwendbaren Recht und bei der Anerkennung ausländischer Entscheidungen zu vermeiden, wurden die in den bisherigen Art. 65b und Art. 65d IPRG enthalt…

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