Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 15/2022 | S. 753-753 The following page is 753

Änderungen beim Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer

Das Meldeverfahren im Konzern ist ein Ersatz für Ablieferung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Es ist neu bereits ab einer Beteiligungsquote von 10%, statt wie bisher 20%, anwendbar und wird auf alle juristischen Personen erweitert, die eine solche qualifizierte Betei­ligung halten. Die Vorlage stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung, da die Sicherungsfunk­tion der Verrechnungssteuer erhalten bleibt und die Neuerung nur geringe finanzielle Auswirkungen mit sich bringt: Zwar haben die Unternehmen zwischen Ablieferung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer mehr Liquidität, welche dem Staat fehlt. Jedoch ist diese Auswirkung im momentanen Zinsumfeld vernachlässigbar. Die Ausdehnung des Meldeverfahrens bedeutet zugleich einen geringeren administrativen Aufwand für Unternehmen und Steuerbehörden. Eine weitere Änderung in diesem Rahmen betrifft die in internationalen Verhältnissen einzuholende Bewilligung bzw. deren Geltungsdauer, die statt drei künftig fünf Jahre beträgt. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft.