Abkommen über soziale Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich
Das Sozialversicherungsabkommen koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Schweiz und des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit und verhindert eine Doppelunterstellung unter beide Sozialversicherungssysteme. Seit dem 1. November 2021 wird es bereits provisorisch angewendet. Nun hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung ans Parlament überwiesen. Es berücksichtigt die internationalen Standards in diesem Bereich und umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge sowie die Kranken- und Unfallversicherung (UV). Die Versicherten erhalten dadurch weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Vor allem Rentenleistungen können damit exportiert werden. Eine Ausnahmeregelung gilt bezüglich der Invalidenversicherung (IV), jedoch machen andere Rechtsinstrumente den Export von IV-Renten möglich.