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From the magazine SJZ-RSJ 8/2022 | S. 416-421 The following page is 416

Die Auswirkungen des Brexits auf die Asset-Recovery-Praxis

Einschätzung der praktischen Bedeutung für die Aner­ken­nung und Vollstreckung englischer Zivilentscheide in der Schweiz

Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht länger Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens. Es stellt sich somit die Frage, nach welchen Regeln die Anerkennung und Vollstreckung englischer Entscheide in Zivil- und Handelssachen in der Schweiz fortan zu erfolgen hat. Für die Schweizer Asset-Recovery-Praxis besonders bedeutsam sind auch die Implikationen für einstweilige Verfügungen (darunter sog. [Worldwide] Freezing Orders), die unter dem Lugano-Übereinkommen häufig Gegenstand von Vollstreckungsgesuchen in der Schweiz waren. Dieser Beitrag prüft diese Fragen anhand der jüngeren Rechtsprechung und liefert eine Einschätzung zu den praktischen Konsequenzen des Brexits für Gesuchsteller in der Schweiz.

Depuis le Brexit, le Royaume-Uni n’est plus un État partie à la Convention de Lugano. Par conséquent, la question se pose de savoir quelles règles sont applicables à la reconnaissance et l’exécution de décisions civiles anglaises en Suisse. Les implications pour les mesures…

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