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From the magazine SJZ-RSJ 24/2021 | S. 1153-1153 The following page is 1153

Übereinkommen des Europarats im Kampf gegen die Wettkampfmani­pulation im Sport (Magglinger Konven­tion): Schweizer Ausschuss bestimmt

Mit dem wachsenden Volumen legaler und illegaler Sportwetten ist es für die Sportverbände allein unmöglich geworden, die Manipulation von Sportwettbewerben mit dem Ziel illegaler Wettgewinne selbst wirksam zu bekämpfen. Mit der Magglinger Konvention des Europarats aus dem Jahr 2014 werden staatliche Institutionen stärker als bisher involviert, namentlich indem die Konvention die länderübergreifende Zusammenarbeit, vor allem im Bereich der Rechtshilfe, verstärkt und verbindliche Regeln zur Bekämpfung von Wettbewerbsmanipulationen enthält. Bisher haben 38 Staaten die Konvention unterschrieben, sieben haben sie ratifiziert, darunter auch die Schweiz. Die Schweiz hat nunmehr ihre Vertreter für den in der Konvention vorgesehenen gemeinsamen Ausschuss der Vertragsstaaten bestimmt. Die vom Bundesrat am 1. Oktober 2021 gewählten Ausschussmitglieder sind Patrick Eichenberger von der gespa, Giannina Spescha vom BJ, Ruth Wipfli von Swiss Olympic und Wilhelm Rauch vom BASPO, Letzterer fungiert auch als Leiter der Schweizer Vertretung. Der Ausschuss verfasst u.a. Empfehlungen an die Vertragsparteien und Stellungnahmen an das Ministerkomitee, führt Monitorings in den Vertragsstaaten durch und bestimmt jene Sportverbände, die vom Geltungsbereich der Konvention erfasst sind.