Bundesgericht, Urteil 4A_25/2021 vom
Art. 56 Abs. 1 OR. Für den Entlastungsbeweis bei der Tierhalterhaftung gelten strenge Anforderungen. Bestehen über die entlastenden Tatsachen Zweifel, ist die Haftung des Tierhalters zu bejahen.
From the magazine SJZ-RSJ 23/2021 | S. 1127-1129 The following page is 1127
Art. 56 Abs. 1 OR. Für den Entlastungsbeweis bei der Tierhalterhaftung gelten strenge Anforderungen. Bestehen über die entlastenden Tatsachen Zweifel, ist die Haftung des Tierhalters zu bejahen.
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