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From the magazine SJZ-RSJ 23/2021 | S. 1105-1105 The following page is 1105

Sanktionen gegenüber Belarus: Neue Massnahmen der Schweiz

Aktuell herrscht in Belarus eine sich laufend verschlechternde Menschenrechtslage. Zudem fehlt es an einem Dialog zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft. Die Schweizer Regierung fordert Belarus aus diesem Grund auf, die Menschenrechte einzuhalten, indem sie insbesondere die Meinungsäusserungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit respektiert. Zudem sollen willkürlich inhaftierte Personen freigelassen und Anschuldigungen von Folter und Misshandlung durch Sicherheitskräfte untersucht werden.

Der Bundesrat hat aus den genannten Gründen gegenüber Belarus am 11. August 2021 neue Massnahmen erlassen. Zu diesem Zweck wurde die Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus einer Totalrevision unterzogen.

Die neuen Massnahmen bestehen u.a. in Handelsbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Erdöl und Erdölprodukte, Kaliumchloridprodukte etc. sowie in verschiedenen Restriktionen im Finanzbereich.