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From the magazine SJZ-RSJ 23/2021 | S. 1105-1105 The following page is 1105

Schweizer Zwischenbericht zur Umsetzung des UNO-Pakts I: Empfehlungen Nr. 9, Nr. 11 und Nr. 41

Am 25. August 2021 erschien der Schweizer Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen Nr. 9, Nr. 11 und Nr. 41.

Gemäss Empfehlung Nr. 9 wird dem Vertragsstaat die Einrichtung einer vollumfänglich den Pariser Prinzipien entsprechenden nationalen Menschenrechtsinstitution empfohlen. Der Bundesrat hiess am 13. Dezember 2019 die Vorlage zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) gut. Ziel ist, dass die neue Institution 2022/2023 ihre Arbeit aufnehmen kann.

Mit Empfehlung Nr. 11 empfiehlt der UNO-Ausschuss, effiziente Rechtsmechanismen zu schaffen, welche gewährleisten, dass Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte nachkommen. Die Schweiz ist dabei, diese Empfehlung mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative umzusetzen.

Nach der Empfehlung Nr. 41 mit dem Titel «Kinderbetreuung» soll der Vertragsstaat u.a. durch die Erhöhung der öffentlichen Finanzierung für Krippen und die Einführung einer Kinderbetreuungszulage sich verstärkt dafür einsetzen, dass erschwingliche Kinderbetreuungsdienste angeboten werden. Zudem wird eine Überprüfung des Systems des Vaterschaftsurlaubs empfohlen. In der Schweiz ist aktuell ein Trend zur Anstrengung für ein verbessertes Angebot oder einen einfacheren Zugang zur familienergänzenden Kinderbetreuung festzustellen. Zudem sind am 1. Januar 2021 die neuen Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub in Kraft getreten.