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From the magazine SJZ-RSJ 12/2021 | S. 569-569 The following page is 569

Zusammenarbeit Schweiz–EU: Fortführung und Zukunftsaussichten nach Nicht-Abschluss des InstA

Nachdem der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 verkündet hat, dass das Institutionelle Abkommen (InstA) zwischen der Schweiz und der EU nicht abgeschlossen wird, stellt sich die Frage, wie die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU fortgeführt wird. Den Nicht-Abschluss begründet der Bundesrat nach seiner Gesamtevaluation damit, dass in zentralen Bereichen des Abkommens substanzielle Differenzen bestehen. Diese betrafen die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL), den Lohnschutz und die staatliche Beihilfe. Die Hauptforderung, die in den Verhandlungen mit der EU nicht übernommen wurde, bestand in der Nachbesserung der Schutzwirkung der geltenden flankierenden Massnahmen und der Zusicherung von Ausnahmen bei der Übernahme der UBRL in das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA), um die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Sozialhilfekosten zu vermeiden.

Offen bleibt die Frage, wie die Schweiz weiterhin am EU-Binnen­markt teilnehmen kann. Teil der Überlegungen sind die bereits vorgenommene Planung und teilweise Umsetzung von Auffangmassnahmen wie beispielsweise die aktivierte Verordnung zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur oder der Beschluss von unilateralen Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Marktüberwachung im Bereich der Medizinprodukte. Weiter verfolgt der Bundesrat das Ziel, die über 100 bilateralen Verträge mit der EU fortzuführen, und bietet aus diesem Grund die Aufnahme eines politischen Dialoges mit der EU zur Entwicklung einer Agenda über die weitere Zusammenarbeit an. Gleichzeitig arbeitet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am bundesrätlichen Auftrag zur Prüfung und Analyse von Möglichkeiten eigenständiger Anpassungen von EU-Recht im nationalen Recht.