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From the magazine SJZ-RSJ 7/2021 | S. 336-343 The following page is 336

Entwicklungen im Versicherungs- und Haftpflichtrecht | Le point sur le droit des assurances privées et de la responsabilité civile

Berichtszeitraum Januar 2020 bis Dezember 2020

I. Gesetzgebung

A. Haftpflichtrecht

Im Haftpflichtrecht gibt es für das Jahr 2020 über keine neuen Gesetze oder Gesetzesvorhaben zu berichten.

B. Privatversicherungsrecht

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat am 19. Juni 2020 eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG)1 beschlossen. Diese wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Es ist nicht möglich, hier die Revision in allen Details darzustellen. Ich muss mich auf einige Hinweise beschränken.

Neu ist die Möglichkeit der Rückwärtsversicherung. Nach Art. 10 nVVG2 können die Wirkungen des Vertrags auf einen Zeitpunkt vor dessen Abschluss zurückbezogen werden, sofern ein versicherbares Interesse besteht. Eine Rückwärtsversicherung ist allerdings nichtig, wenn lediglich der Versicherungsnehmer oder der Versicherte wusste oder wissen musste, dass ein befürchtetes Ereignis bereits eingetreten ist (Art. 10 Abs. 1 nVVG).

Neu ist der Versicherungsnehmer nach Art. 28a nVVG berechtigt, bei…

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