Bundesgericht, Urteil 2C_547/2020 vom
Art. 14 Abs. 2 StAhiG. Die Eidgenössische Steuerverwaltung muss Drittpersonen über das Amtshilfeverfahren nur dann in Kenntnis setzen, wenn deren Beschwerdelegitimation aufgrund der Akten evident…
From the magazine SJZ-RSJ 3/2021 | S. 145-146 The following page is 145
Art. 14 Abs. 2 StAhiG. Die Eidgenössische Steuerverwaltung muss Drittpersonen über das Amtshilfeverfahren nur dann in Kenntnis setzen, wenn deren Beschwerdelegitimation aufgrund der Akten evident…
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