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From the magazine SJZ-RSJ 1/2021 | S. 51-57 The following page is 51

Missbräuchliche Kündigungen des Arbeitgebers

Wie können diese vermieden werden?

Bei privatrechtlichen Anstellungen in der Schweiz gilt das Prinzip der Kündigungsfreiheit, was Ausfluss der Vertragsfreiheit ist. Demnach können Arbeitsverträge von Arbeitgebenden wie von Arbeitnehmenden jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Einzuhalten sind selbstverständlich die vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen wie Kündigungsfristen oder Vorgaben zur Form der Kündigung. Obwohl diese Regelung für beide Parteien im Arbeitsverhältnis gilt, ist vor allem die Arbeitgeberkündigung von Interesse, da bei dieser oft die Missbräuchlichkeit durch den Arbeitnehmer geltend gemacht wird. Mit dieser Problematik setzt sich der folgende Beitrag auseinander, der mithilfe der Gerichtspraxis aufzeigt, was zu beachten ist, um dem Vorwurf der Missbräuchlichkeit Vorhalt zu gebieten.

Les contrats de droit privé sont soumis en Suisse au principe de la liberté de résilier, émanation de la liberté contractuelle. Partant, les contrats de travail peuvent être résiliés par l…

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