Urteil 2C_417/2019 vom
Art. 48 Abs. 1 lit. c VwVG, Art. 19 Abs. 2 StAhiG. Muss eine Bank im Amtshilfeverfahren nur Auskünfte über ihre Kunden liefern und nicht über eigene Geschäfte, hat sie keine Parteistellung, sofern…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2020 | S. 654-655 The following page is 654
Art. 48 Abs. 1 lit. c VwVG, Art. 19 Abs. 2 StAhiG. Muss eine Bank im Amtshilfeverfahren nur Auskünfte über ihre Kunden liefern und nicht über eigene Geschäfte, hat sie keine Parteistellung, sofern…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.