Urteil 2C_804/2019 vom
Art. 4 Abs. 2 StAhiG. Amtshilfeverfahren sind zügig durchzuführen und dürfen nur ganz ausnahmsweise sistiert werden, so etwa wenn dieselbe Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bereits in einer…
From the magazine SJZ-RSJ 14/2020 | S. 503-504 The following page is 503
Art. 4 Abs. 2 StAhiG. Amtshilfeverfahren sind zügig durchzuführen und dürfen nur ganz ausnahmsweise sistiert werden, so etwa wenn dieselbe Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bereits in einer…
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