Urteil 2C_348/2019 vom
Art. 1 Abs. 1 TStG. Cannabisblüten sind keine Tabakersatzprodukte im Sinne des Gesetzes und dürfen folglich nicht der Tabaksteuer unterstellt werden.
Art. 1 al. 1 LTab. Les fleurs de cannabis ne…
From the magazine SJZ-RSJ 8/2020 | S. 279-280 The following page is 279
Art. 1 Abs. 1 TStG. Cannabisblüten sind keine Tabakersatzprodukte im Sinne des Gesetzes und dürfen folglich nicht der Tabaksteuer unterstellt werden.
Art. 1 al. 1 LTab. Les fleurs de cannabis ne…
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