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From the magazine SJZ-RSJ 7/2020 | S. 237-241 The following page is 237

Entwicklungen im Versicherungs- und Haftpflichtrecht / Le point sur le droit des assurances privées et de la respon­sabilité civile

Berichtszeitraum Januar 2019 bis Dezember 2019

I. Gesetzgebung

A. Haftpflichtrecht

Auf den 1. Januar 2020 ist das revidierte Verjährungsrecht in Kraft getreten. Die zentralen Punkte sind die Verlängerung der kurzen relativen Verjährungsfrist im Deliktsrecht, die Einführung einer zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Tötung eines Menschen oder bei Körperverletzung sowie die Überarbeitung der ausserordentlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfristen grundsätzlich unangetastet. In Art. 128a OR werden jedoch für vertragliche Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen zwei neue Fristen eingeführt: eine neue dreijährige relative (mit der die zehnjährige Frist des Art. 127 OR auf drei Jahre verkürzt wird!) und eine zwanzigjährige absolute. Daneben finden sich im neuen Recht verschiedene weitere Änderungen (z.B. Verjährungsverzicht), die in der Praxis…

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