Urteil 2C_1009/2019 vom
Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG. Wer seine Festhypothek vorzeitig auflöst, um zu einer anderen Bank zu wechseln, kann die von der bisherigen Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung in der…
From the magazine SJZ-RSJ 5/2020 | S. 175-177 The following page is 175
Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG. Wer seine Festhypothek vorzeitig auflöst, um zu einer anderen Bank zu wechseln, kann die von der bisherigen Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung in der…
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