Urteil 4A_602/2018 vom
Art. 40c EBG. Die SBB haften für Personenschäden, wenn ein Bahnbenutzer von einem urteilsunfähigen Dritten vor einen Zug gestossen wird. Sie können sich nicht auf die Entlastungsgründe des …
From the magazine SJZ-RSJ 20/2019 | S. 632-633 The following page is 632
Art. 40c EBG. Die SBB haften für Personenschäden, wenn ein Bahnbenutzer von einem urteilsunfähigen Dritten vor einen Zug gestossen wird. Sie können sich nicht auf die Entlastungsgründe des …
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