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From the magazine SJZ-RSJ 14/2018 | S. 355-356 The following page is 355

Urteil 4A_574/2017 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 330a OR. Eine krankheitsbedingte Absenz darf im Arbeitszeugnis keineswegs erst erwähnt werden, wenn sie mindestens ein Jahr dauert. Im Fall eines Kadermitarbeiters kann eine halbjährige…

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