Urteil 4A_574/2017 vom
Art. 330a OR. Eine krankheitsbedingte Absenz darf im Arbeitszeugnis keineswegs erst erwähnt werden, wenn sie mindestens ein Jahr dauert. Im Fall eines Kadermitarbeiters kann eine halbjährige…
From the magazine SJZ-RSJ 14/2018 | S. 355-356 The following page is 355
Art. 330a OR. Eine krankheitsbedingte Absenz darf im Arbeitszeugnis keineswegs erst erwähnt werden, wenn sie mindestens ein Jahr dauert. Im Fall eines Kadermitarbeiters kann eine halbjährige…
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