Entwicklungen im Arbeitsrecht / Le point sur le droit du travail
I. Gesetzgebung
Auf Bundesebene ergaben sich im Berichtszeitraum keine wesentlichen Neuerungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe.1 Hingegen erscheint erwähnenswert, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) seine Bewilligungspraxis für den konzerninternen Personalverleih verschärfte. Es hat am 20. Juni 2017 seine bisherige, zwar liberale und praxistaugliche, aber mit dem Gesetzestext kaum vereinbare Praxis, den konzerninternen Personalverleih bewilligungsfrei zuzulassen, markant verschärft. Im Sinne eines Ausnahmetatbestands sei der Personalverleih innerhalb eines Konzerns nur noch dann bewilligungsfrei, wenn es sich um einen Einzelfall handle und ausschliesslich den Erwerb von Erfahrungen in fachlicher, sprachlicher oder anderweitiger Hinsicht fördere, dem Know-how-Transfer innerhalb eines Konzerns diene oder im Sinne des AVG «gelegentlich» vorkomme.2
Auf kantonaler Ebene ist die Einführung eines Mindestlohns nach den Kantonen Jura und Tessin nun auch im Kanton…